DER STEINMETZ
Ein Beruf mit Jahrtausend alter Tradition und doch modern und zeitlos. Steinmetz- und Natursteinarbeiten sind der bleibende Glanz aller Epochen.Das Aufgabenfeld des Steinmetz und der SteinmetzInnen ist vielfältig und reicht von der Herstellung von Natur- und Kunststeinprodukten für den Garten bis zur Fassadengestaltung, von der Grabsteingestaltung bis zur Restaurierung und Konservierung alter Steinbauten (z. B. Kirchen, Schlösser oder Denkmäler). Steinmetz und SteinmetzInnen spalten, behauen, schleifen und polieren die Steine und verwenden dabei Werkzeuge wie Hämmer, Meißel oder Fräs- und Schleifmaschinen. Sie arbeiten gemeinsam mit ihren BerufskollegInnen in Werkstätten und bei Montage- und Restaurationsarbeiten vor Ort bei ihren AuftraggeberInnen. Dabei ist der Steinmetz und die SteinmetzIn häufig auch im Freien tätig.
Vor allem die Restaurierung und Denkmalpflege ist in den letzten Jahren zu einem immer wichtigeren Aufgabengebiet des Steinmetzhandwerks geworden. Natursteinarbeiten bei Kirchen, Altstadthäuser, historische Grabsteine, Kleindenkmäler und Plastiken werden vom Steinmetz gereinigt, konserviert oder restauriert. Dabei wird eng mit den Denkmalämtern zusammen gearbeitet.
Zur Höherqualifizierung für AbsolventInnen dieses Lehrberufs eignen sich vor allem die Bauhandwerkerschule für Steinmetze in Hallein/Salzburg (3 Wintersemester), die Meisterschule für Kunst und Gestaltung, Ausbildungszweig Bildhauerei (2 Jahre) in Graz sowie die Werkmeisterschule für Berufstätige mit den Fachrichtungen „Bauwesen“ und „Holzbau“ (2 Jahre, Abendunterricht).
Nach der Ausbildung und dem Sammeln von Erfahrungen in ausführenden Tätigkeiten in der Werkstätte, technischen Büros und auf den Baustellen ist der Weg frei für führende Tätigkeiten bis hin zum Schritt in die Selbständigkeit. Es stehen folgende Möglichkeiten offen:
Vor allem die Restaurierung und Denkmalpflege ist in den letzten Jahren zu einem immer wichtigeren Aufgabengebiet des Steinmetzhandwerks geworden. Natursteinarbeiten bei Kirchen, Altstadthäuser, historische Grabsteine, Kleindenkmäler und Plastiken werden vom Steinmetz gereinigt, konserviert oder restauriert. Dabei wird eng mit den Denkmalämtern zusammen gearbeitet.
Zur Höherqualifizierung für AbsolventInnen dieses Lehrberufs eignen sich vor allem die Bauhandwerkerschule für Steinmetze in Hallein/Salzburg (3 Wintersemester), die Meisterschule für Kunst und Gestaltung, Ausbildungszweig Bildhauerei (2 Jahre) in Graz sowie die Werkmeisterschule für Berufstätige mit den Fachrichtungen „Bauwesen“ und „Holzbau“ (2 Jahre, Abendunterricht).
Nach der Ausbildung und dem Sammeln von Erfahrungen in ausführenden Tätigkeiten in der Werkstätte, technischen Büros und auf den Baustellen ist der Weg frei für führende Tätigkeiten bis hin zum Schritt in die Selbständigkeit. Es stehen folgende Möglichkeiten offen:
- in der Werkstätte als Werkmeister und Polier: Von der Technik erhält der Werkmeister die Produktionsaufträge und sorgt für eine fachgerechte und wirtschaftliche Fertigung der Werkstücke. Gleichzeitig plant er Auslastung, optimale Abläufe, die Lagerhaltung und betreut die Arbeiter.
- auf der Baustelle als BauleiterIn: Mit mehreren Verlege- und Versetzpartien sorgt der Bauleiter für die fachgerechte Verlegung und Montage der Werkstücke. Gleichzeitig erstellt er Naturmaße, führt Baubesprechungen, betreut die Verleger, führt Baustellenabnahmen mit dem Schlussaufmaß durch und rechnet Baustellen ab.
- im Verkauf als FachberaterIn: Im Betrieb oder auf der Baustelle werden Bauherren und Architekten beraten, Lösungen entworfen und gestaltet, das Angebot oder die Ausschreibung kalkuliert und die Produkte und Leistungen verkauft. Bis zum Abschluss der Arbeiten wird der Kunde begleitet.
- selbständig als SteinmetzmeisterIn: Die Möglichkeit einer selbständigen Berufsausübung besteht für SteinmetzInnen, die die Lehrabschlussprüfung erfolgreich abgelegt haben, im gebundenen Gewerbe „Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeuger und Terrazzomacher“ (Voraussetzung: Befähigungsprüfung nach mindestens zweijähriger fachlicher Tätigkeit) sowie im Handwerk „Bildhauer“ (Voraussetzung: Meisterprüfung nach mindestens zweijähriger fachlicher Tätigkeit).